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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich und Leistungen​

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der We Are York GmbH (nachfolgend «York» genannt) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und York. Abweichende Bestimmungen gelten nur, wenn diese im Rahmen eines Projektes explizit und schriftlich vereinbart wurden.

  • Die Leistungen von York umfassen insbesondere die Entwicklung von Brandingstrategien, Brand Design, Projektmanagement sowie die Beratung in Kommunikationsfragen.

  • Das Erstgespräch zwischen York und dem potenziellen Kunden ist stets kostenlos und unverbindlich.

  • Bei gegenseitigem Interesse an einer Zusammenarbeit erhält der Auftraggeber eine schriftliche Offerte. Wird diese vom Auftraggeber genehmigt (die Zusage erfolgt schriftlich per E-Mail), gilt sie als verbindlicher Auftrag und als Vertrag im Sinne des Schweizerischen Obligationenrechts.

2. Leistungsänderungen

  • In gegenseitigem Einverständnis können die in der Offerte vereinbarten Leistungen jederzeit angepasst werden.

  • Sollte es durch nachträgliche Anpassungen zu einer massiven Kürzung der ursprünglich definierten vertraglichen Leistungen kommen, vereinbaren die Parteien eine angemessene Entschädigung für den Vergütungsausfall.

3. Pflichten von York

  • York verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben sorgfältig, termingerecht und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.

  • York informiert den Auftraggeber regelmässig über den Projektfortschritt und holt bei weitreichenden Entscheidungen rechtzeitig das Einverständnis des Kunden ein.

4. Pflichten des Auftraggebers

  • Der Auftraggeber entrichtet für die Arbeiten von York die gemäss Offerte festgelegten Vergütungen sowie allfällige Mehrkosten, sofern diese im Vorfeld von York kommuniziert wurden.

  • Der Auftraggeber ist zur aktiven Mitwirkung verpflichtet, damit der Auftrag ordnungsgemäss erledigt werden kann. Dazu übergibt er notwendige Informationen, Briefings und Unterlagen vollständig und rechtzeitig an York.

  • Der Auftraggeber ist zudem verpflichtet, York auf branchenspezifische, gesetzliche oder behördliche Vorschriften aufmerksam zu machen, sofern diese für die Auftragserfüllung zwingend notwendig sind.

5. Vergütungen, Budgets, Zahlungsmodalitäten

  • Leistungen von York werden grundsätzlich nach Aufwand abgerechnet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde (z. B. eine Fixpreis-Pauschale).

  • Im Preis nicht inbegriffen sind ausserordentliche Aufwendungen. Dazu zählen Dienstleistungen Dritter, Domain-Registrationen, Übersetzungen, Fotografen, Filmproduktionen, Texting, Bildrechte, Kurierdienste, externe Druckkosten sowie interne Kosten für physische Druckentwürfe zu Präsentationszwecken.

  • Reisespesen werden nach effektivem Aufwand in Rechnung gestellt.

  • Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils am Ende des Monats, sofern nicht anders vereinbart. Bei grösseren Projektbeträgen behält sich York das Recht vor, Akonto-Teilzahlungen zu verlangen. Hosting-Rechnungen werden zu Beginn der jeweiligen Hostingperiode gestellt.

  • Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 20 Tagen nach Erhalt zahlbar.

  • Bei Zahlungsverzug behält sich York das Recht vor, geschaffene Werke, Konzepte oder Grafikdaten zurückzubehalten. Das Nutzungsrecht geht grundsätzlich erst mit der vollständigen Bezahlung der Rechnung an den Kunden über.

  • Wird ein vom Auftraggeber bereits erteilter Auftrag vorzeitig zurückgezogen, kann York ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % des ursprünglich vereinbarten Honorars in Rechnung stellen.

6. Rechte, geistiges Eigentum und Nutzung

  • Die vollumfänglichen Urheberrechte an allen von York geschaffenen Werken verbleiben grundsätzlich bei der We Are York GmbH.

  • York räumt dem Auftraggeber das räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht für 3 Jahre (für den vertraglich vorausgesetzten Einsatzzweck) ein. Alle darüber hinausgehenden Nutzungsrechte bleiben bei York.

  • Dieses eingeräumte Nutzungsrecht beinhaltet ausdrücklich nicht das Recht zur eigenen Bearbeitung oder Veränderung der von York geschaffenen Werke durch den Kunden oder Dritte.

  • Eine allfällige Zusatznutzung oder ein Buy-Out der Arbeiten ist separat zu verhandeln und vertraglich zu regeln.

  • York behält sich das Recht vor, sämtliche geschaffenen Werke zum Zwecke der Eigenwerbung (z.B. Portfolio, Website, Social Media) zu nutzen und zu veröffentlichen.

7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  • Die We Are York GmbH ist im Schweizerischen Handelsregister eingetragen (CHE-429.700.681). Der Firmensitz ist Zürich.

  • Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und York unterstehen vollumfänglich schweizerischem Recht.

  • Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist Zürich.