Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich und Leistungen

a. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der We Are York GmbH (nachfolgend auch «York») stehen für sämtliche Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und York. Sollten im Rahmen eines Projektes andere Bestimmungen vereinbart worden sein, so gelten diese.   b. Die Leistungen von York umfassen das Erstellen von Brandingstrategien, Branddesign, Projektmanagement und die Beratung von Kunden in Kommunikationsfragen.   c. Das erste Gespräche zwischen York und dem Kunden ist kostenlos und unverbindlich. Bei gegenseitigem Interesse an einer Zusammenarbeit erhält der Auftraggeber eine schriftliche Offerte. Wird dies vom Auftraggeber genehmigt, gilt sie als verbindlicher Auftrag und als Vertrag im Sinne des Schweizerischen Obligationenrechts.   d. Die Zusage des Kunden erfolgt schriftlich per E-Mail.    

 

2. Leistungsänderungen

a. In gegenseitigem Einverständnis können vereinbarte Leistungen gemäss Offerte angepasst werden.   b. Sollte es, bedingt durch Anpassungen, zu massiver Kürzung der ursprünglich definierten vertraglichen Leistungen kommen, vereinbaren die Parteien eine angemessene Entschädigung für den Vergütungsausfall.  

 

3. Pflichten von York

  a. York erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen unter Einbringung der vorhandenen Fachkompetenz.   b. Alle projektbezogenen Informationen werden vertraulich behandelt. York verpflichtet sich dem Kunden gegenüber zu einer objektiven, auf die Zielsetzungen des Kunden ausgerichtete Tätigkeit.   c. York behält sich vor, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter, fachkundige Dritte und Subunternehmen heranzuziehen, sofern das für die vereinbarte Leistungserbringung als sinnvoll betrachtet wird.   d. York informiert den Auftraggeber regelmässig über den Projektverlauf. Sollte es innerhalb eines Projektes zu Verzögerungen oder Schwierigkeiten kommen, so wird das dem Auftraggeber unmittelbar mitgeteilt.  

 

4. Pflichten des Auftraggebers

  a. Der Auftraggeber entrichtet für die Arbeiten von York die gemäss Offerte festgelegten Vergütungen und auch Mehrkosten, sofern diese im Vorfeld kommuniziert wurden.   b. Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, damit der Auftrag ordentlich erledigt werden kann. Dazu muss der Auftraggeber notwendigen Informationen und Unterlagen (Briefing) vollständig und rechtzeitig an York übergeben.   c. Der Auftraggeber muss York auf gesetzliche oder behördliche Vorschriften aufmerksam machen, sofern das für die Auftragserfüllung nötig ist.  

5. Vergütungen, Budgets, Zahlungsmodalitäten

  a. Leistungen von York werden nach Aufwand abgerechnet sofern nicht anders vereinbart (z.B. als Pauschale).   b. Im Preis nicht inbegriffen sind ausserordentliche Aufwendungen wie Dienstleistungen Dritter, Registrationen von Domain-Namen, Übersetzungsarbeiten, Arbeiten von Fotografen, Filmproduktionen, Texten, Bildrechte und Bildrecherche, Post/Kurierdienste, externe Druckkosten sowie interne Kosten für Druckentwürfe zwecks Präsentation.   d. Reisespesen werden nach Aufwand verrechnet.   e. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils am Ende des Monats, falls nicht anders vereinbart. Bei grösseren Beträgen sind zwei oder mehrere Teilzahlungen (Akonto) möglich. Die Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 20 Tagen nach Erhalt zahlbar. Hosting-Rechnungen werden zu Beginn der Hostingperiode gestellt. f. Bei Zahlungsverzug behält sich York das Recht vor, geschaffene Werke oder Grafikdaten einzubehalten. Das Nutzungsrechts geht erst mit vollständiger Bezahlung der Rechnung an den Kunden über.   g. Wird ein vom Auftraggeber bereits erteilter Auftrag wieder zurück gezogen, so kann York ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars berechnen.    

 

6. Rechte, geistiges Eigentum und Nutzung

  a. Die Urheberrechte an allen von York geschaffenen Werken gehören grundsätzlich York.   b. York räumt dem Auftraggeber das räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht für 3 Jahre für den vertraglich vorausgesetzten Einsatzzweck ein. Alle anderen Nutzungsrechte bleiben bei York.   c. Dieses Nutzungsrecht beinhaltet nicht das Recht zur Bearbeitung der von York geschaffenen Werke.   d. Eine allfällige Zusatznutzung von Arbeiten ist separat zu verhandeln und zu regeln.   e. York hat das Recht, sämtliche von ihr geschaffenen Werke zum Zwecke der Eigenwerbung zu nutzen und zu veröffentlichen.  

 

7. Firma, anwendbares Recht und Gerichtsstand

  a. Die We Are York GmbH ist im Schweizerischen Handelsregister eingetragen (CHE-429.700.681). Der Firmensitz ist Zürich.   b. Die Beziehungen zwischen Auftraggeber und York unterstehen schweizerischem Recht.

Gerichtsstand ist Zürich.

We Are York GmbH, Zürich